Seit einigen Tagen wird im Netz darüber berichtet, dass eine Massenabwahnwelle durch Deutschland tobt. Im Visier der Abmahner sind vermeintliche Nutzer einer Porno-Streaming-Seite. Tausende Nutzer der Pornowebseite Redtube – und wahrscheinlich auch gänzlich unbeteiligte Websurfer – haben Post der Anwaltskanzlei Urmann + Collegen (U+C) bekommen. Nun stellen sich viele Experten und auch Betroffene die Frage, wie die Anwälte an die IP-Adressen der Nutzer gekommen sind.
Der Redtube-Betreiber erklärt, er halte “an seiner unerschütterlichen Überzeugung fest, dass diese Briefe vollkommen unbegründet sind und die Rechte der Empfänger in ernsthafter Weise verletzen.“ Man habe zu keinem Zeitpunkt Kundendaten an eine Kanzlei oder eine entsprechende Behörde weitergegeben. Es scheint also, dass dies auf unlautere Weise geschehen ist.
Die Schweizer Firma “The Archive AG”, die die Rechte an den beanstandeten gestreamten Filmen anmeldet und damit die Urheberrechtsverletzung verfolgen lässt, soll den Berliner Anwalt Daniel Sebastian beauftragt haben, Adressen und Nutzer von IP-Adressen herauszubekommen, weil über diese urheberrechtlich geschützte Videos als Stream angesehen wurden. Hierzu ist ein Gerichtsbeschluss notwendig. Um diesen zu erlangen, wurde offenbar „Video-Streaming“ (kein Vergehen) mit „Download“ (Gesetzesverstoß) gleichgesetzt. Die Anwaltskanzlei U+C hat daraufhin tausende von Abmahnungen an die Adressen der User verschickt.
Der Internet-Fachmann Klemens Kowabit hat sich auf Spurensuche begeben und erklärt in seinem Blogbeitrag, wie eng Firma und Abmahnanwälte zusammenhängen: Die Webseite der Firma “The Archive AG” (the-achive.ch) werde vom selben Anbieter unter der selben IP-Adresse gehostet wie die Site des US-Unternehmens ITGuards Inc., dessen Software angeblich zum Ermitteln der IP-Adressen diente. Dem Landesgericht in Köln wurde mitgeteilt, dass die IP-Adressen der Nutzer mit einem Programm namens “GLADII 1.1.3” gesammelt wurden. Dieses sei von Gutachtern getestet worden und soll eine Reihe von Informationen über die Nutzer der urheberrechtlich geschützten Videos auf Redtube geliefert haben, inklusive der Info, wann das Video gestoppt oder fortgesetzt wurde. Wie dies technisch möglich sein soll, wird nicht ausgeführt. Es bestehen berechtigte Zweifel, dass sich solche Informationen legal und ohne Man-in-the-Middle-Attacke oder Malware-Infektion der PCs der Abgemahnten beschaffen lassen.
Verschiedene Experten raten allen, die eine Abmahnung in dieser Sache erhalten haben, sich einen Rechtsbeistand zu suchen und nicht klaglos zu bezahlen. Unter anderem die Kanzlei Müller Müller Rößner Rechtsanwälte trägt auf ihrer Webseite aktuelle Informationen zum Fall zusammen und bietet auch Hilfe an.